Outsourcing

Outsourcing im weiteren Sinne bezeichnet die Abgabe von bestimmten Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen. In diesem Fall übergibt der Kunde seine ganze juristische Tätigkeit oder Teile davon an einer anderen Rechtskanzlei. Der Inhalt dieser Transaktion besteht darin, dass der Preis der professionellen Servicen billiger als die eigenen Kosten des Auftraggebers und die Qualität der juristischen Arbeit einer Fachkanzlei hoher ist. So empfiehlt sich das juristische Outsourcing immer dann, wenn es lohnt sich, aus der Sicht der Einsparung von Ressourcen und im Hinblick auf die endgültige Ergebnis Drittvollzieher heranzuziehen. Die Vorteile dieser Dienstleistung sind wie folgt:

• die Arbeit wird von Fachkräften ausgeführt (im Optimalfall sind das die Profis, die sich in bestimmten Rechtsbereich bewährt haben);
• der Kunde bezahlt nur für die eigentlich durchgeführte Arbeit, nicht der Prozess selbst, im Gegensatz zur üblichen Arbeitsbeziehungen;
• der Kunde spart an obligatorischen Sozialleistungen, Abwesenheit der Urlaubsgelder an Arbeitnehmer, oder anderen Arbeitgeber-Pflichten.

Die Fachkräfte von «LURZ» können die internen Mitarbeiter (In-House counsel) ersetzen und die Ergebnisse der juristischen Arbeit seiner Mandanten deutlich verbessern.