Arbeitsrecht

Bei der Durchführung der Geschäftstätigkeit in der Ukraine werden Kenntnis und Beachtung des ukrainischen Arbeitsrechts gefragt. Basierend auf langjähriger Erfahrung bieten wir kompetente Beratung, auch an ausländischen Investoren, im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowohl im Stadium der Gründung von Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Niederlassungen, sowie bei der Kauf und Reorganisation von Unternehmen.

Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

• Vorbereitung von Arbeitsverträgen mit Führungskräften;
• Vorbereitung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern;
• Vorbereitung und Registrierung von Tarifverträgen;
• Anwendung und den Erhalt einer Arbeitserlaubnis oder Karten für die Büros der Mitarbeiter und die Registrierung der ausländischen Bürger bei der Polizei (VVIR);
• mit der Organisation und Verwaltung Grenzen der Vertretungsmacht der Regisseur konsultieren;
• Beratung über Arbeitnehmerrechte in der Reorganisation von Unternehmen und deren Beseitigung;
• Rechtsberatung Entlassung als Arbeitgeber und Arbeitnehmer Initiative;
• Beratung über das Recht auf Änderungen hinsichtlich der Vertrag einseitig;
• Beilegung von Streitigkeiten und Vertretung vor Gericht;
• Beurteilung der Beschäftigung im Unternehmen zu überprüfen (Due Diligence).